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Die neue EU-Maschinenrichtlinie

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Im Juni 2006 hat der Gesetzgeber die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht und dabei Hersteller sowie Betreiber verpflichtet, diese bis spätestens zum 30.12.2009 umzusetzen. Die bis Ende 2009 geltende Frist mag sich großzügig anhören, im Eifer des Tagesgeschäfts geraten aber vermeintlich nebensächliche Themen, wie die Übersetzung von Betriebsanleitungen in die Sprache des jeweiligen Zielmarkts, nur allzu gerne in den Hintergrund. Das wird vor allem jetzt der Fall sein, da Ihre Fertigungsanlagen dank der positiven konjunkturellen Entwicklung stark ausgelastet sein werden.
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